Die Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (E-Book, PDF)

Die Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

eBook

Auch verfügbar als:
38,00 €
(inkl. MwSt.)

Herunterladen

E-Book-Download
Bibliographische Informationen
ISBN/EAN: 9783832405380
Sprache: Deutsch
Seiten: 163 S., 7.22 MB
Auflage: 1. Auflage 1997
E-Book
Format: Digitale Rechteverwaltung: Nicht vorhanden

Beschreibung

Inhaltsangabe:Einleitung:Seit einigen Jahren befindet sich die Medienlandschaft in der Bundesrepublik Deutschland in einem tiefgreifenden Wandel, der zum großen Teil auf die Zweiteilung des Rundfunksystems zurückzuführen ist, die die Veranstaltung von Rundfunk- und Fernsehsendungen nicht mehr ausschließlich den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorbehält, sondern auch private Anbieter Rundfunkprogramme erstellen und ausstrahlen lässt. Hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1961 in seinem ersten grundlegenden Urteil zur Rundfunkfreiheit noch festgestellt, dass es, vor allem unter den damaligen technischen Gegebenheiten, mit dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit zu vereinbaren ist, wenn öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten ein Monopol zur Veranstaltung von Rundfunksendungen eingeräumt wird, entwarf es schließlich mit seinem vierten Rundfunkurteil vom 04.11.1986 grundsätzliche Strukturvorgaben für das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk. Es befand, dass in der "dualen Ordnung des Rundfunks die unerlässliche Grundversorgung", die die essentielle Funktion des Rundfunks für die demokratische Ordnung und für das kulturelle Leben umfasse, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliege. Bei einer Erweiterung des Rundfunkangebots um privat veranstaltete Programme komme es darauf an, dass der "klassische Auftrag des Rundfunks" durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sichergestellt wird. Gleichzeitig legte das Gericht dar, dass es gerechtfertigt sei, an den privaten Rundfunk geringere Anforderungen zu stellen, "solange und soweit" die Grundversorgung durch den öffentlich- rechtlichen Rundfunk gewährleistet sei.Mit der Digitalisierung des Rundfunks und in der Folge mit der Möglichkeit der Vervielfachung preiswerter Übertragungen wird in quantitativer Hinsicht eine erhebliche Vermehrung des Fernsehangebots auftreten. Dabei werden in qualitativer Hinsicht die Finanzierung (Entgeltlichkeit) und die zeitliche und inhaltliche Auswahlmöglichkeit der Rezipienten (Ton- und Bewegbilddienste auf Zugriff oder Abruf) erhebliche Bedeutung gewinnen. Für die Verwertung vorhandener Programmbestände, etwa in den Bereichen Information und Bildung, zielgruppenorientierte Unterhaltung und Kinderprogramme, die auch für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als gebühren- oder entgeltfinanzierte Angebote interessant sind, ergeben sich damit vielfältige Möglichkeiten. Durch diese neu entstandenen Möglichkeiten des []

E-Book Informationen

„eBooks“ sind digitale Bücher. Um eBooks lesen zu können, wird entweder eine spezielle Software für Computer, Tablets und Smartphones oder ein eBook-Reader benötigt. Da es eBooks in unterschieldichen Formaten gibt, gilt es, folgendes zu beachten.

Von uns werden digitale Bücher in drei Formaten ausgeliefert. Die Formate sind EPUB mit DRM (Digital Rights Management), EPUB ohne DRM und PDF. Bei den Formaten PDF und EPUB ohne DRM müssen Sie lediglich prüfen, ob Ihr eBook-Reader kompatibel ist. Wenn ein Format mit DRM genutzt wird, besteht zusätzlich die Notwendigkeit, dass Sie einen kostenlosen Adobe® Digital Editions Account besitzen. Wenn Sie ein eBook, das Adobe® Digital Editions benötigt, herunterladen, erhalten Sie eine ASCM-Datei, die zu Digital Editions hinzugefügt und mit Ihrem Account verknüpft werden muss. Einige eBook-Reader (zum Beispiel PocketBook Touch) unterstützen auch das direkte Eingeben der Login-Daten des Adobe Accounts – somit können diese ASCM-Dateien direkt auf das betreffende Gerät kopiert werden.

Da eBooks nur für eine begrenzte Zeit – in der Regel 6 Monate – herunterladbar sind, sollten Sie stets eine Sicherheitskopie auf einem Dauerspeicher (Festplatte, USB-Stick oder CD) anlegen. Außerdem ist die Anzahl der Downloads auf maximal 5 begrenzt.